21 April 2026, 02:13

Schwarzfahren: Jurist Frister warnt vor pauschaler Entkriminalisierung im Fernverkehr

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadtstaat, mit Bildern von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibendem Text.

Schwarzfahren: Jurist Frister warnt vor pauschaler Entkriminalisierung im Fernverkehr

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen Pläne ausgesprochen, das Schwarzfahren im öffentlichen Nah- und Fernverkehr vollständig zu entkriminalisieren. Zwar lehnt er es ab, es als schwerwiegende Straftat zu behandeln, doch plädiert er dafür, dass besonders in Fällen des Fernverkehrs weiterhin strafrechtliche Konsequenzen drohen sollten.

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Seine Haltung kommt zu einer Zeit, in der die Diskussionen zunehmen, ob Schwarzfahren als Straftatbestand erhalten bleiben oder künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Frister lehnt Forderungen ab, den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs komplett abzuschaffen. Stattdessen schlägt er vor, das Gesetz so zu reformieren, dass die Gerichte entlastet werden, indem sich die Strafverfolgung auf besonders schwere Fälle konzentriert. Seiner Ansicht nach sollte eine strafrechtliche Verfolgung nur bei besonders verwerflichen Handlungen greifen – etwa wenn Ticketschranken gewaltsam überwunden werden.

Für die meisten Fälle von Schwarzfahren sieht Frister darin eher einen zivilrechtlichen Verstoß – einen Vertragsbruch, aber kein Verbrechen. Seine Position wirft ein zentrales Problem auf: Ein Viertel aller Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland geht derzeit auf Schwarzfahren zurück. Allein 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr.

Frister warnt, dass eine Herabstufung des Schwarzfahrens zur bloßen Ordnungswidrigkeit dennoch zu Haftstrafen führen könnte – und zwar über Ersatzzwangshaft. Dies, so argumentiert er, untergrabe das Prinzip, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte.

Die Debatte über die Regelungen zum Schwarzfahren dauert an, wobei Frister einen Mittelweg anstrebt. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Überlastung der Gerichte zu verringern, ohne auf Sanktionen in den schwerwiegendsten Fällen zu verzichten. Das Ergebnis könnte prägen, wie Deutschland künftig mit Verstößen im Verkehrsbereich umgeht.

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