Streit um schärfere Regeln für ehrenamtliche Richter: Wer darf noch richten?
Nina BauerStreit um schärfere Regeln für ehrenamtliche Richter: Wer darf noch richten?
Das Bundesjustizministerium bereitet eine Verschärfung des Auswahlverfahrens für ehrenamtliche Richter vor. Ein neuer Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass nur Bewerber, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten, das Amt ausüben dürfen. Die Pläne haben eine Debatte zwischen den politischen Parteien ausgelöst.
Das Ministerium beabsichtigt, das Deutsche Richtergesetz zu ändern, um die Überprüfungsverfahren zu stärken. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen sieht vor, dass Kandidaten schriftliche Erklärungen über mögliche Ausschlussgründe abgeben müssen.
Die rechtspopulistische AfD kritisiert die Pläne und behauptet, die bestehenden Regelungen seien bereits ausreichend. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, betonte zwar, dass jeder Richter demokratische Werte achten müsse. Gleichzeitig schlug die Unionsfraktion von CDU und CSU vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, forderte ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Prüfverfahren vor jeder Ernennung.
Mit dem geplanten Gesetz will das Ministerium die Integrität der Justiz stärken. Die politischen Parteien bleiben jedoch uneins über die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, wie sich am besten gewährleisten lässt, dass ehrenamtliche Richter den demokratischen Grundsätzen entsprechen.
