Vom Schweizer TV-Moment zum juristischen Streit: Wer profitiert vom "Richiii"-Meme?
Paul WagnerVom Schweizer TV-Moment zum juristischen Streit: Wer profitiert vom "Richiii"-Meme?
Ein virales Schweizer Meme mit einem Jungen, der von einem Bagger stürzt, hat eine juristische Auseinandersetzung über dessen unerlaubte kommerzielle Nutzung ausgelöst. Die Szene stammt aus einer SRF-Dokumentation von 2010 und zeigt den Sturz von Richi Schömbächler sowie den panischen Ruf seines Vaters – mittlerweile auf Merchandise-Artikeln, Musik und sogar in einem Kinderbuch verbreitet. Die Familie Schömbächler wehrt sich seitdem gegen die Ausbeutung ihres Bildes ohne ihre Zustimmung.
Das Meme entstand in einer Folge von Auf und davon, einer SRF-Serie, die das Leben der Familie Schömbächler in Kanada begleitet. 2010 ging das Video des damals fünfjährigen Richi, der von einem Bagger fällt, begleitet vom verzweifelten Ruf seines Vaters Hermann – "Richiii! I ha gseit, du söusch di guet häbe!" – auf YouTube viral und erreichte über eine Million Aufrufe. Bald schon verbreitete sich die Szene über soziale Medien hinaus: Sie tauchte auf Socken, Bügelbildern und in einem Kartenspiel auf, das von den Schweizer Studenten Leon Schüep und Florens Moor entwickelt wurde.
2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng den Song "Richi", in dem Hermanns Ruf gesampelt wurde. Der Titel avancierte zur inoffiziellen Torhymne des Schweizer Eishockeyverbands – bis die Familie Einspruch erhob. Stubete Gäng kündigte daraufhin an, den Song ohne die Tonaufnahme neu aufzunehmen. Dennoch verkauft das Unternehmen Swissmeme weiterhin Meme-Produkte und beruft sich auf laufende Verhandlungen mit dem SRF, das Teilrechte an den Aufnahmen besitzt.
Die Familie Schömbächler betont wiederholt ihren Wunsch nach Privatsphäre und erklärt, niemals der kommerziellen Nutzung ihrer Stimmen oder Bilder zugestimmt zu haben. Ihre Proteste führten zu einigen Änderungen, etwa dem Verzicht des Eishockeyverbands auf den Song. Doch das Meme bleibt fester Bestandteil der Schweizer Popkultur – von Kinderbüchern bis hin zu lokalem Merchandise.
Der Streit verdeutlicht die Spannung zwischen viralem Ruhm und Persönlichkeitsrechten. Zwar hält der SRF Teilrechte am Originalmaterial, doch die persönlichen Rechte der Familie an ihrem Bild und ihrer Stimme bleiben umstritten. Vorerst besteht das kommerzielle Erbe des Memes fort – auch wenn die Beteiligten versuchen, seine unerlaubte Verbreitung einzudämmen.






