19 March 2026, 14:21

Waldkirchs Grundbuchamt steht vor der Schließung – Digitalisierung setzt sich durch

Alte Karte einer dicht bebauten Stadt mit nummerierten Grundstücken und Text, als 'Grundstück zum Verkauf' bezeichnet.

Waldkirchs Grundbuchamt steht vor der Schließung – Digitalisierung setzt sich durch

Waldkirchs Stadtrat entscheidet am 25. März 2026 über Schließung des örtlichen Grundbuchamts

Der Beschluss folgt auf Jahre rückläufiger Nutzung und steigender Verwaltungskosten. Bei einer Zustimmung würde der Schritt Teil der digitalen Neuausrichtung des Justizsystems in Baden-Württemberg sein.

Die Nachfrage nach dem Dienst ist im vergangenen Jahrzehnt stark gesunken: Während die Mitarbeiter 2015 noch über 100 Grundbuchauszüge bearbeiteten, waren es 2025 nur noch 37. Jede Anfrage kostet zwar 10 Euro, erfordert jedoch 30 Minuten Arbeitszeit – was den Service wirtschaftlich unrentabel macht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Stadtverwaltung Waldkirch argumentiert, der Betrieb des Amtes belaste die Mitarbeiter unnötig. Da die Dienstleistung nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, würde eine Schließung Ressourcen freimachen, die derzeit für Termine und Papierkram aufgewendet werden. Bürger können die gleichen Dokumente bereits online über das Amtsgericht Emmendingen abrufen.

Der Vorschlag der Stadt steht im Einklang mit einem landesweiten Trend: Zwischen 2021 und 2025 schloss oder wandelte das Justizministerium Baden-Württembergs im Rahmen seiner Digitalisierungsoffensive 12 der 45 physischen Grundbuchämter um. Sollte der Stadtrat Waldkirchs der Schließung zustimmen, müsste das Ministerium den Beschluss noch final absegnen, bevor er zum 30. Juni oder 31. Dezember in Kraft tritt.

Die Schließung würde den Verwaltungsaufwand verringern und persönliche Termine für den Service überflüssig machen. Die Entscheidung des Rates wird zeigen, ob Waldkirch dem landesweiten Kurs hin zu digitalen Alternativen folgt. Online-Anträge über das Amtsgericht bleiben den Bürgern weiterhin möglich.

Quelle