AfD-Politiker Joachim Paul scheitert mit Klagen gegen Wahlausschluss in Ludwigshafen

AfD-Politiker Joachim Paul scheitert mit Klagen gegen Wahlausschluss in Ludwigshafen
Joachim Paul, Politiker der rechtsextremen AfD, darf nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Die Entscheidung folgt Bedenken hinsichtlich seiner Bindung an die demokratische Verfassung Deutschlands. Seine rechtlichen Klagen wurden nun endgültig abgewiesen – auch vom höchsten Gericht des Landes.
Der Wahlausschuss hatte Paul zunächst nach Berichten des Verfassungsschutzes ausgeschlossen. Diese wiesen auf seine mutmaßlichen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen hin und stellten seine Loyalität zur demokratischen Ordnung infrage. Sein erster Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass nur eine formelle Wahlprüfung – und keine einstweilige Verfügung – die Ausschließung anfechten könne.
Paul wandte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht Koblenz, doch auch dort wurde seine Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, es lägen keine Beweise für eine Verletzung seiner Grundrechte vor. Sein letzter Versuch, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, scheiterte ebenfalls. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig; ihm bleiben keine weiteren rechtlichen Mittel, um den Ausschluss anzufechten.
Nach der Wahl hat Paul noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach dem offiziellen Ergebnis eine Wahlprüfung zu beantragen. Bestätigt die Aufsichtsbehörde das Ergebnis, kann er das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ersuchen, zu prüfen, ob sein Ausschluss rechtmäßig war. Die Überprüfung würde auch klären, ob die Entscheidung das Endergebnis der Wahl beeinflusst hat.
Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird Paul nicht auf dem Wahlzettel stehen. Die Gerichte haben den Ausschluss aus verfassungsrechtlichen Gründen bestätigt. Eine weitere Prüfung ist erst nach der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses möglich.

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