Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern
Paul WagnerApotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern
Ein Apothekeninhaber in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsanforderung der Krankenkasse IKK classic in Höhe von fast 4.000 Euro. Streitpunkt ist das Fehlen von Chargennummern in den Daten elektronischer Rezepte, die der Krankenkasse zufolge nicht ordnungsgemäß übermittelt wurden.
Die IKK classic entdeckte das Problem im Rahmen einer Routineprüfung der Abrechnungsunterlagen der Apotheke. Nach Angaben der Kasse fehlten bei sieben Rezepten die Chargennummern in den eingereichten elektronischen Daten. Daraufhin erließ sie die Rückforderung für die fehlenden Angaben.
Der Apotheker, unterstützt vom Hessischen Apothekerverband, hat gegen die Forderung offiziell Widerspruch eingelegt. Er betont, dass sein Lagerverwaltungssystem die Chargennummern korrekt erfasst habe und alle Vorgaben eingehalten worden seien. Die Apotheke argumentiert, die Daten seien wie vorgeschrieben verarbeitet worden.
Die IKK classic erklärt, ihre Rückforderung basiere ausschließlich auf den erhaltenen Daten. Die Kasse rät der Apotheke, sich an ihren Softwareanbieter oder das Abrechnungszentrum zu wenden, um die Unstimmigkeit zu klären. Bisher gibt es keine weiteren Hinweise auf breitere Gespräche zwischen Krankenkassen und Apotheken zur Übermittlung von Chargennummern in Deutschland.
Der Fall hängt nun davon ab, ob die Apotheke nachweisen kann, dass ihr System die Chargennummern korrekt erfasst und übermittelt hat. Sollte der Streit nicht beigelegt werden, könnte er einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Rückforderungsansprüche in Zukunft schaffen. Die Entscheidung wird von den Beweisen abhängen, die beide Seiten vorlegen.






