Belgier muss 1.350 Euro Strafe für nicht deklarierte Luxus-Uhr zahlen

Belgier muss 1.350 Euro Strafe für nicht deklarierte Luxus-Uhr zahlen
Ein 43-jähriger belgischer Reisender wurde am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn angehalten, nachdem er eine Luxusuhr nicht deklariert hatte. Zollbeamte entdeckten den hochwertigen Gegenstand bei einer Routinekontrolle am 25. September 2025. Der Mann weigerte sich, nähere Angaben zu dem Zeitmesser zu machen.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten das Fahrzeug des Reisenden an der deutsch-schweizerischen Grenze durchsuchten. In einer Tasche auf der Rückbank fanden sie eine nicht deklarierte Herrenarmbanduhr einer bekannten Schweizer Marke. Der Wert der Uhr wurde auf etwa 7.125 Euro geschätzt.
Die Behörden leiteten umgehend ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Mann ein. Er musste vor der Weiterreise Einfuhrabgaben in Höhe von 1.350 Euro begleichen. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe einbehalten, um die zu erwartende Strafe abzudecken.
Der Reisende zahlte die Abgaben, verließ die Kontrollstelle jedoch ohne weitere Angaben zur Uhr zu machen. Der Zoll behielt die Sicherheitsleistung im Rahmen des laufenden Verfahrens ein. Die Ermittlungen wegen der nicht deklarierten Luxusuhr dauern an.

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