Bestattungsregeln in Deutschland: Wo Asche zuhause bleiben darf und wo nicht

Admin User
2 Min.
Ein Friedhof mit zahlreichen Gräbern umgeben von vielen Bäumen, mit einer Skulptur vorne.

Urn im Wohnzimmer - Nicht in Baden-Württemberg - Bestattungsregeln in Deutschland: Wo Asche zuhause bleiben darf und wo nicht

Bestattungsregeln in den Bundesländern: Von strengen Vorgaben bis zu liberalen Lösungen

In Deutschland regeln die Bundesländer die Handhabung von Asche nach einer Einäscherung unterschiedlich. Während die meisten Länder strenge Friedhofspflichten vorschreiben, haben einige Lockerungen eingeführt.

In den meisten Bundesländern müssen Urnen auf Friedhöfen oder in Kolumbarien beigesetzt werden. Eine private Aufbewahrung zuhause oder das Verstreuen der Asche ist in der Regel verboten. Doch es gibt Ausnahmen: In Rheinland-Pfalz dürfen ab 2025 Asche zuhause aufbewahrt oder – sofern der Wille der oder des Verstorbenen dokumentiert wurde – in Flüsse gestreut werden. Bremen erlaubt unter bestimmten Bedingungen das Verstreuen der Asche oder die Beisetzung der Urne im eigenen Garten. Strenger zeigen sich dagegen Länder wie Brandenburg und Berlin, die weder die Aufbewahrung zuhause noch die Herstellung von Diamanten aus Asche gestatten.

Schleswig-Holstein testet derzeit die Resomation, ein Verfahren, bei dem der Körper durch alkalische Hydrolyse zu Asche verarbeitet wird. Das Erzbistum Rottenburg-Stuttgart wollte sich zu diesen Themen nicht äußern. In Baden-Württemberg ist die private Aufbewahrung von Urnen verboten, und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sieht in dieser Legislaturperiode keine Pläne, das Bestattungsgesetz zu ändern. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine weitere Lockerung der Friedhofsregeln ab. Anders als Baden-Baden hat Baden-Württemberg damit nicht das fortschrittlichste Bestattungsrecht Deutschlands eingeführt. Erlaubt sind hier klassische Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Bestattungen im Leichentuch sowie Naturbestattungen. Resomation und die Herstellung von Andenken-Diamanten aus Asche sind hingegen nicht gestattet. In Sachsen-Anhalt ermöglicht das neue Bestattungsgesetz Eltern, ein „Sternenkind“ zu bestatten und einen kleinen Teil der Asche für Erinnerungsstücke zu nutzen.

Die Bundesländer zeigen damit ein breites Spektrum an Bestattungsregelungen – von strengen Friedhofspflichten bis hin zu liberalen Ansätzen. Während Länder wie Rheinland-Pfalz und Bremen mehr Freiheiten gewähren, halten andere wie Baden-Württemberg an traditionellen Vorgaben fest. Versuche wie die Erprobung der Resomation in Schleswig-Holstein deuten jedoch darauf hin, dass neue Methoden zunehmend in Betracht gezogen werden.