BGH-Entscheidung entlastet Mitarbeiter im Datenschutz – Arbeitgeber haften allein

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Ein Computermonitor mit einem blauen Bildschirm steht auf einem Schreibtisch mit einer Tastatur, einer Maus, mehreren CPUs und Kabeln; die Maus liegt auf einer Unterlage mit Cartoon-Figuren und Text.

BGH-Entscheidung entlastet Mitarbeiter im Datenschutz – Arbeitgeber haften allein

Bundesgerichtshof klärt Haftungsfrage im Datenschutzrecht

Deutschlands höchstes Zivilgericht hat geklärt, wer nach den Datenschutzbestimmungen die Verantwortung trägt. Am 7. Oktober 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Beschäftigte in der Regel nicht als "Verantwortliche" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Stattdessen liegt die rechtliche Verantwortung klar bei den Arbeitgebern, wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Entscheidung des BGH erging im Verfahren VI ZR 297/24 und beendet damit eine langjährige Debatte über die individuelle Haftung. Dem Urteil zufolge handeln Beschäftigte in der Regel als "in Auftrag des Verantwortlichen tätige Personen" und nicht als eigenständige Entscheidungsträger. Sie folgen damit den Weisungen ihres Arbeitgebers, der weiterhin die primäre Verantwortung für die Einhaltung von Transparenzpflichten, Betroffenenrechten und Sicherheitsmaßnahmen trägt.

Mit diesem Urteil verlagert der BGH die rechtliche Verantwortung für Datenschutzverstöße zurück auf die Organisationen. Arbeitgeber sind nun stärker in der Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, während Beschäftigte in den meisten berufsbedingten Fällen vor persönlicher Haftung geschützt sind. Die Entscheidung folgt auf jüngste Bußgelder gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und unterstreicht die Notwendigkeit strengerer interner Kontrollen.

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