BGH-Urteil erleichtert Vermietern Kündigung wegen Eigenbedarf und Sanierung

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Ein Haus wird in der Mitte des Bildes auf den Boden gestellt.

BGH-Urteil erleichtert Vermietern Kündigung wegen Eigenbedarf und Sanierung

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erleichtert Vermietern die Kündigung von Mietverträgen, wenn sie Eigenbedarf geltend machen. Die Entscheidung hebt ein früheres Urteil des Landgerichts Berlin auf, das den Räumungsantrag eines Vermieters für Renovierungszwecke abgelehnt hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob allein geplante Sanierungsarbeiten eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.

Der Streit begann, als eine Berliner Immobilienbesitzerin ihre eigene Wohnung vor dem Verkauf renovieren wollte. Dafür benötigte sie Zugang zur Wohnung des Mieters während der Bauarbeiten. Die Vermieterin argumentierte, die vorübergehende Nutzung der Wohnung sei für das Renovierungsvorhaben unverzichtbar.

Das BGH-Urteil verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vermieter, die ihre Mietobjekte zurückgewinnen möchten. Mieter müssen nun eher mit einer Kündigung rechnen, wenn Vermieter glaubhafte Pläne für Sanierungen oder einen 'rebuy verkaufen' vorlegen. Die Entscheidung schwächt damit einige der bisherigen Schutzmechanismen gegen Eigenbedarfskündigungen.

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