BGH-Urteil zu Online-Kursen löst Forderungen nach dringender FernUSG-Reform aus

BGH-Urteil zu Online-Kursen löst Forderungen nach dringender FernUSG-Reform aus
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil, das Online-Kurse an die Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) bindet, die digitale Bildungsbranche in Aufruhr versetzt. Die Entscheidung führte zu massenhaften Kursabbrüchen und tausenden Rückerstattungsklagen – und entfacht nun Forderungen nach einer grundlegenden Reform des FernUSG, um es an die Realitäten der modernen digitalen Bildung anzupassen.
Das 1998 in Kraft getretene FernUSG gilt heute als veraltet und bremst Innovationen im Bereich der digitalen Bildung aus. Das langwierige, kostspielige und bürokratische Zulassungsverfahren hat bereits dazu geführt, dass zahlreiche Online-Kurse gestrichen wurden. Verbraucher:innen sowie Freiberufler und Kleinunternehmer, die für diese Kurse gezahlt hatten, fordern nun ihr Geld zurück. Tausende Klagen sind bereits anhängig.
Für die Überarbeitung des FernUSG ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zuständig. Die Branche verlangt eine Modernisierung, die Verbraucherschutz gewährleistet, gleichzeitig aber Vertrauen schafft und klare Leitlinien bietet. Als mögliche Lösung wird ein gestuftes digitales Zertifizierungsmodell diskutiert, um Hürden für Start-ups abzubauen und den Markteintritt zu erleichtern. Parallel dazu fordern Anbieter ein vorübergehendes Moratorium für die Durchsetzung des FernUSG, bis die Reformen umgesetzt sind.
Ziel der Modernisierung des FernUSG ist es, Verbraucherschutz mit den Anforderungen einer lebendigen, innovativen digitalen Bildungslandschaft in Einklang zu bringen. Das Urteil des Gerichts hat die Dringlichkeit der Reform unterstrichen – die Branche steht geschlossen hinter der Forderung nach Veränderung.

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