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Ein Metallständer hält mehrere Bücher und optische Disc-Cases, die jeweils mit Postern mit Text und Bildern verziert sind, mit zusätzlichem Text auf Papieren, die an der Wand in der Mitte befestigt sind.

BGH hört Fall über Schufas Speicherung von beglichenen Ansprüchen - BGH-Urteil zur Schufa: Wann abbezahlte Schulden gelöscht werden müssen

Die Schufa, Deutschlands führende Auskunftei, hat ihren Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht. Die Revision folgt einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Schufa zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz verurteilt hatte – wegen der Speicherung abbezahlter Schulddaten, ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Schufa-Bonität des Klägers war als "hochkritisch" eingestuft worden, was auf ein hohes Risiko für Zahlungsausfälle hindeutet. Obwohl die Schulden beglichen waren, behielt die Schufa diese Daten weiterhin vor, was zur Gerichtsentscheidung führte. Der BGH bestätigte jedoch große Teile des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf und erklärte die Datenhaltungspraxis der Schufa in dem strittigen Fall für rechtmäßig. Die Revision der Schufa vor dem BGH führte zu einem gemischten Urteil. Zwar bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Datenspeicherung im konkreten Fall, doch der vom Kölner Oberlandesgericht zugesprochene Schadensersatz bleibt bestehen. Dies unterstreicht die anhaltende Debatte über Datenspeicherung und Verbraucherschutz in Deutschland.