Boris Palmer gerät wegen Datenschutz-Panne in Tübinger Geburtstagsaffäre unter Druck

Admin User
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Eine Zeitung mit schwarzem Text, Bildern von Menschen und einem weißen Hintergrund.

Streit um Amtsblatt: Palmer kritisiert Datenschutzverfahren - Boris Palmer gerät wegen Datenschutz-Panne in Tübinger Geburtstagsaffäre unter Druck

In Tübingen wird ermittelt, nachdem sich ein Bürger darüber beschwert hatte, dass sein Name im Amtsblatt zur Geburtstagsbekanntmachung veröffentlicht wurde. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine Erklärung gefordert und argumentiert, dass solche Veröffentlichungen nach aktualisiertem Bundesrecht nun einer ausdrücklichen Einwilligung bedürfen.

Bürgermeister Boris Palmer hat den Streit als übertriebene Bürokratie abgetan, steht jedoch in der Kritik, weil er sensible Details des Falls online geteilt hat.

Der Streit begann, als ein Einwohner protestierte, weil sein Name anlässlich eines runden Geburtstags im Amtsblatt abgedruckt worden war. Laut städtischen Richtlinien werden bestimmte Geburtstage traditionell mit öffentlichen Glückwünschen gewürdigt. Der Beschwerdeführer hingegen argumentierte, dass diese Praxis gegen seine Datenschutzrechte verstoße, da das Bundesrecht solche Veröffentlichungen ohne vorherige Zustimmung nicht mehr zulasse.

Die Datenschutzbehörde hat seitdem mehrere Beschwerden von Betroffenen erhalten, deren Namen ebenfalls ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden. Nun wird geprüft, ob die langjährige Tradition der Stadt rechtlich über individuelle Privatsphäre-Rechte gestellt werden kann. Beamte betonten, dass Tradition allein keine Umgehung der Datenschutzbestimmungen rechtfertige.

Bürgermeister Boris Palmer bezeichnete die Situation als "Bürokratie in ihrem Endstadium". Er warnte, dass Tübingen die Veröffentlichung von Geburtstagsglückwünschen möglicherweise ganz einstellen werde, falls das Verfahren zu aufwendig werde. Palmer argumentierte zudem, dass einige wenige Dauerbeschwerdeführer nicht verhindern sollten, dass Tausende öffentliche Anerkennung erhielten.

Hinzu kam, dass Palmer einen Brief des Landesdatenschutzbeauftragten auf Facebook veröffentlichte – inklusive des Namens und der Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Dieser Schritt hat zusätzliche Bedenken hinsichtlich Datenschutzverstößen ausgelöst, da die Veröffentlichung solcher Daten ohne Einwilligung selbst gegen Datenschutzregeln verstößt.

Die Ermittlungen dauern an, während die Datenschutzbehörde Klarheit darüber sucht, wie Geburtstagsbekanntmachungen rechtlich im Amtsblatt erscheinen können. Tübingen muss nun entscheiden, ob es seine Praktiken anpasst oder weitere Beschwerden riskiert. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie andere Kommunen mit ähnlichen Traditionen unter den aktuellen Datenschutzgesetzen umgehen.