Entrepreneur muss €10.500 Strafe für nicht gemeldete Arbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen

Entrepreneur muss €10.500 Strafe für nicht gemeldete Arbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen
Ein 72-jähriger Unternehmer aus der Ortenau ist vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden – wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs. Der Inhaber eines Malerbetriebs hatte Arbeitsstunden und Löhne systematisch zu niedrig angegeben und Bargeldzahlungen geleistet, um die Kontrollen zu umgehen. Die Zollbehörden in Lörrach deckten auf, dass drei Mitarbeiter deutlich mehr Stunden arbeiteten, als offiziell gemeldet waren. Der Unternehmer hatte sie als Minijobber angemeldet, obwohl sie maßgeblich zum Geschäftsbetrieb beitrugen. Dadurch hinterzog er in 21 Fällen Sozialabgaben in Höhe von rund 48.000 Euro. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, der den Betriebsinhaber zur Zahlung der Strafe sowie der Verfahrenskosten und Auslagen verpflichtet. Mit dem Urteil sendet das Gericht ein klares Signal: Solche Praktiken werden nicht geduldet. Der Unternehmer schädigte nicht nur die Sozialkassen, sondern benachteiligte auch seine eigenen Mitarbeiter. Die Strafe soll abschreckend wirken und sicherstellen, dass der Betroffene die entstandenen finanziellen Schäden ausgleicht.

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