Freiburger Gastwirt und Bauunternehmer wegen Arbeitsrechtsverstößen bestraft

Freiburger Gastwirt und Bauunternehmer wegen Arbeitsrechtsverstößen bestraft
Zwei getrennte Fälle von Verstößen gegen das Arbeitsrecht haben in Deutschland zu hohen Geldstrafen geführt. Ein Restaurantbesitzer in Freiburg und der Geschäftsführer eines türkischen Bauunternehmens wurden wegen Nichteinhaltung der Arbeitsvorschriften bestraft. In beiden Fällen ging es um ausstehende Löhne, nicht angemeldete Beschäftigte sowie fehlende Sozialabgaben.
In Freiburg wurde ein Gastwirt mit 5.250 Euro belegt, nachdem Ermittlungen mehrere Verstöße aufgedeckt hatten. Mitarbeiter waren nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, und die Mindestlohnregelungen waren ignoriert worden. Zudem musste der Besitzer 8.000 Euro an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.
Der Fall war Teil einer groß angelegten Kontrollaktion im Juni 2023, bei der die Finanzbehörden Schwarzarbeit in der Stadt ins Visier genommen hatten. Damals bestand der Verdacht auf nicht gemeldete Beschäftigte und Lohnverstöße, doch die offiziellen Ergebnisse wurden nicht veröffentlicht. In einem separaten Urteil wurde der Geschäftsführer eines türkischen Bauunternehmens zu einer Strafe von 3.600 Euro verurteilt. Die Sanktion erfolgte, nachdem mindestens 26 Arbeitern ihr rechtmäßiger Lohn vorenthalten worden war. Zudem hatte das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Neben der Geldstrafe muss der Geschäftsführer auch die Prozesskosten tragen.
Die Strafen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Beschäftigungspraktiken in Deutschland zu bekämpfen. Beide Fälle endeten mit finanziellen Sanktionen und der Pflicht zur Nachzahlung ausstehender Abgaben. Die Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitsgesetze werden in verschiedenen Branchen fortgesetzt.

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