Freiburger Unternehmer wegen 59.000 **Euro**-Betrugs mit Bewährung bestraft

Admin User
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Ein Mann im Anzug steht vor einem Bildschirm.

Freiburger Unternehmer wegen 59.000 **Euro**-Betrugs mit Bewährung bestraft

Hauptzollamt Lörrach deckt Leistungsbetrug auf – Freiburger Unternehmer zu Bewährung verurteilt

Lörrach – Ein Unternehmer aus Freiburg ist zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er Einkünfte in Höhe von rund 59.000 Euro verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog.

Ein Freiburger Unternehmer ist wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er Einkünfte in Höhe von rund 59.000 Euro über einen Zeitraum von fast zwei Jahren verschwiegen und gleichzeitig Arbeitslosenunterstützung bezogen hatte. Die Ermittlungen führte das Hauptzollamt Lörrach unter der Leitung von Michael Ortlieb.

Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, gab seine Einkünfte jedoch nicht an. In dieser Zeit erhielt er weiterhin fast 19.000 Euro an Arbeitslosenleistungen. Die Behörden deckten die undeklarierten Einkünfte später auf, was zu rechtlichen Konsequenzen führte.

Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer nur dann ins Gefängnis muss, wenn er weitere Straftaten begeht. Die Entscheidung des Gerichts folgt einer Untersuchung seiner nicht gemeldeten Einkünfte und betrügerischen Leistungsansprüche. Der Fall zeigt die Folgen auf, wenn Einkommen bei gleichzeitigem Bezug staatlicher Unterstützung nicht angegeben wird.