Gericht äußert Bedenken bezüglich der Grundschulprüfung in Baden-Württemberg

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Schüler in Uniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, wobei ein Mädchen in ein Mikrofon auf einem Ständer spricht; dahinter ist eine Umzäunung zu sehen, die mit einem Schopf bedeckt ist, der mit Luftballons geschmückt ist.

VGH kritisiert Richtlinien für geplante Prüfung als unklar - Gericht äußert Bedenken bezüglich der Grundschulprüfung in Baden-Württemberg

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Bedenken zur mangelnden Klarheit des geplanten Tests für Grundschulkinder in Baden-Württemberg geäußert. Der Test, der Teil der verbindlicheren Grundschulempfehlung für Viertklässler ist, hat Diskussionen und rechtliche Zweifel ausgelöst. Das Gericht hatte bereits zuvor kritisiert, dass im Schulgesetz und in der Aufnahmeverordnung keine Mindestanforderungen für den Test festgelegt sind. Zudem stellte es die Transparenz der Bestnote für den Test in der Aufnahmeverordnung infrage. Unklar ist laut Gericht, ob eine Definition der Bestnote in einem Leitfaden des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ausreicht. Der geplante Test, der an Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften dort korrigiert wird, stammt vom IBBW. Er ist einer von drei Bausteinen des Empfehlungsmodells – neben der Lehrkraftempfehlung und dem Elternwunsch. Stimmen zwei der drei Komponenten überein, soll dies für die Empfehlung ausschlaggebend sein. Doch das Gericht zweifelt die rechtliche Grundlage für diesen Test an. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg betont die Notwendigkeit klarerer Regelungen zu Mindestanforderungen und Bestnote für den geplanten Test. Trotz der Ablehnung der Kritik durch das Ministerium, das darauf verweist, dass der Test Mindestwerte für das Gymnasialniveau erfüllen müsse, bleiben die Bedenken des Gerichts bestehen. Die Rolle des Tests in der verbindlicheren Grundschulempfehlung für Viertklässler bleibt weiterhin ein Diskussionspunkt.