Gericht bestätigt 100.000 Euro Notargebühren – wer zahlt die Rechnung?

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Ein Blatt Papier mit Schrift darauf.

Gericht bestätigt 100.000 Euro Notargebühren – wer zahlt die Rechnung?

Ein deutsches Gericht hat Notargebühren in Höhe von fast 100.000 Euro für eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies Beschwerden gegen die Kosten zurück und urteilte, dass der Notar nach geltendem Recht korrekt gehandelt habe. Die Entscheidung präzisierte zudem die Grenzen der Aufklärungspflicht eines Notars hinsichtlich der Kosten oder günstigerer Alternativen.

Der Streit entstand, als ein Notar zunächst 63.110,85 Euro für die Beglaubigung eines Finanzierungsvertrags in Rechnung stellte. Später wurde nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine zusätzliche Gebühr von 35.832,45 Euro fällig. Die Nachforderung betraf die Beurkundung einer englischsprachigen Corporate-Governance-Charta, die gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet wurde.

Das Urteil belässt die Notarkosten unverändert und legt Notaren keine neue Pflicht auf, von sich aus kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Stattdessen obliegt es nun den Rechtsberatern – und nicht den Notaren –, Mandanten bei der Senkung von Beurkundungskosten zu unterstützen. Die Entscheidung bestätigt die bestehende Gebührenberechnung nach dem GNotKG und der Rechtsprechung des BGH.

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