Gericht verweigert Frau Opferrente wegen Rückkehr zum gewalttätigen Ehemann

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht verweigert Frau Opferrente wegen Rückkehr zum gewalttätigen Ehemann
Eine Frau in Baden-Württemberg hat ihren Rechtsstreit um Opferentschädigung verloren, nachdem ein Gericht entschied, dass ihr Verbleib bei ihrem gewalttätigen Ehemann sie von den Leistungen ausschließt. Das Landessozialgericht bestätigte die Streichung ihrer monatlichen Rente in Höhe von 150 Euro – trotz der späteren Scheidung von dem Mann, der sie 2019 misshandelt hatte.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Frau 2019 durch ihren Mann verletzt wurde. Obwohl sie sich ein Jahr später von ihm scheiden ließ, war ihr zunächst eine Opferrente bewilligt worden. Die Behörden entzogen ihr diese Leistung jedoch im November 2021, woraufhin sie rechtliche Schritte einleitete.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Frau künftig ohne die bisher gezahlten 150 Euro monatlich auskommen muss. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall ein Präzedenz für die Bewertung von Opferhilfe schafft, wenn Betroffene in missbräuchlichen Beziehungen verbleiben. Das Gericht stützte seine Begründung dabei weniger auf das Ausmaß der Gewalt als vielmehr auf das Verhalten der Klägerin.

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