Nagelstudio-Besitzerin wegen Schleusung und illegaler Beschäftigung verurteilt

Admin User
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Eine Hand mit Nagelkunst.

Nagelstudio-Besitzerin wegen Schleusung und illegaler Beschäftigung verurteilt

Eine Vietnamesin, die in einem Nagelstudio im Landkreis Waldshut tätig war, hat eine Bewährungsstrafe wegen Schleusungskriminalität erhalten. Die 30-Jährige wurde zudem wegen der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Papiere zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Behörden deckten den Fall im Rahmen von Ermittlungen wegen Lohnhinterziehung und illegaler Beschäftigung auf.

Die Studioinhaberin wurde in zwei Fällen der gewerbsmäßigen Schleusung von Menschen für schuldig befunden. Sie hatte zwei nicht angemeldete Mitarbeiter beschäftigt, die über keine gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügten. Beide Angestellten erhielten Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn, erhielten jedoch kostenlose Unterkunft und Verpflegung.

Das gegen die Salonbesitzerin verhängte Bewährungsurteil ist an Auflagen geknüpft: Sie muss die ausstehenden Sozialabgaben begleichen und die verhängten Bußgelder zahlen. Der Fall unterstreicht die verschärften Kontrollen gegen illegale Beschäftigung und Menschenschmuggel in der Region.