Schweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitäten-Uhr vor Gericht verantworten

Schweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitäten-Uhr vor Gericht verantworten
Ein 73-jähriger Schweizer muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, nachdem er an der deutschen Grenze eine antike Tischuhr nicht deklariert hatte. Das Stück aus dem 18. Jahrhundert, das auf etwa 5.000 Euro geschätzt wird, wurde bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Konstanz-Autobahn entdeckt.
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit der privat besessenen Uhr nach Deutschland einreiste, ohne sie anzugeben. Zollbeamte entdeckten das Objekt bei ihrer Überprüfung und ermittelten dessen historischen und finanziellen Wert.
Er musste daraufhin Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.000 Euro begleichen, bevor er die Uhr mitnehmen durfte. Die Behörden leiteten anschließend ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein, da der Antiquität nicht deklariert worden war.
Der Fall wurde inzwischen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Ein namentlich nicht genannter Ermittler des Grenzamts Singen wird die weiteren Untersuchungen in der Sache übernehmen.
Dem Schweizer drohen nun mögliche Strafen, weil er die wertvolle Antiquität nicht angegeben hat. Die Ermittlungen sollen klären, ob über die bereits gezahlten 1.000 Euro Zollgebühren hinaus weitere Anklagepunkte oder Bußgelder fällig werden.

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