Sozialarbeiter in Karlsruhe wegen Verweigerung der Zeugenaussage gegen Mandanten bestraft

Sozialarbeiter in Karlsruhe wegen Verweigerung der Zeugenaussage gegen Mandanten bestraft
Drei Sozialarbeiter:innen aus Fanprojekten in Karlsruhe sind zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie sich weigerten, in einem Prozess gegen ihre Klient:innen auszusagen. Die Mitarbeiter:innen, die marginalisierte Personen unterstützen, argumentierten, dass eine Aussage das Vertrauensverhältnis zerstören und ihre Arbeit gefährden würde. Der Fall hat eine Debatte über die Rechte von Sozialarbeiter:innen und die Auswirkungen auf ihre wichtige aufsuchende Arbeit ausgelöst. Fanprojekte in Deutschland – darunter auch die in Karlsruhe – werden für ihre Erfolge bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im Fußball gelobt. Diese Projekte werden öffentlich finanziert und von Stadt, Land sowie Fußballverbänden unterstützt. Sozialarbeiter:innen wie die Betroffenen bieten umfassende Betreuung, die über Jobvermittlung oder Suchthilfe hinausgeht – dabei ist Vertrauen entscheidend. Im November 2022 führte eine große Feuershow in Karlsruhe zu elf Verletzten, woraufhin den Sozialarbeiter:innen Justizbehinderung vorgeworfen wurde. Ihnen drohte Zwangshaft, doch sie verweigerten die Aussage und verwiesen auf die Bedeutung des Vertrauens in ihrer Arbeit. Die Richterin erkannte die politische Brisanz des Verfahrens an, insbesondere im Hinblick auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Sozialarbeiter:innen. Die Sozialarbeiter:innen wurden zu Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro verurteilt, betonten jedoch, dass dies kein Schuldeingeständnis sei. Trotz des Urteils bleiben Bedenken hinsichtlich der persönlichen Haftung und des Vertrauensverhältnisses – eine Entlastung für die Fanprojekte und ihre Klient:innen ist damit kaum verbunden. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen Justiz und dem Vertrauen, das für eine erfolgreiche aufsuchende Sozialarbeit unverzichtbar ist.

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