Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu angeblichen Fälschungen bei Afghanistan-Visum ab

Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu angeblichen Fälschungen bei Afghanistan-Visum ab
Eine Beschwerde des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter wegen angeblicher Visumserteilungen unter Verwendung gefälschter afghanischer Pässe ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Das Gericht urteilte, Keuters Vorwürfe seien nicht ausreichend belegt und es sei nicht erkennbar, inwiefern seine Rechte verletzt worden seien. Im Mittelpunkt des Falls standen umstrittene Berichte über eine behördliche Weisung im Zusammenhang mit gefälschten Dokumenten während der Amtszeit von Annalena Baerbock als Außenministerin.
Keuter hatte Aufklärung darüber gefordert, ob Baerbock von einer angeblichen Anweisung wusste, Visa in gefälschte afghanische Pässe einzutragen. Die Bundesregierung wies solche Vorwürfe jedoch zurück und erklärte, die in Bezug genommene E-Mail habe sich lediglich auf einen einzelnen Fall der Familienzusammenführung bezogen – nicht auf die Verwendung gefälschter Reisedokumente. Beamte bestätigten zudem, dass Visa rechtlich nicht in Pässe eingetragen werden dürfen, die Fälschungsmerkmale aufweisen.
Mit der Abweisung von Keuters Beschwerde ist die rechtliche Auseinandersetzung ohne weitere Ermittlungen beendet. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf das Fehlen konkreter Beweise für ein Fehlverhalten der Regierung. Vorerst bleibt es dabei, dass nach offizieller Darstellung keine Visa für gefälschte afghanische Pässe ausgestellt wurden.

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