Verurteilter Drogenhändler scheitert mit Klage gegen Anom-Handy-Daten vor Verfassungsgericht

Admin User
1 Min.
Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit vielen Autos auf der Straße dahinter, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Verurteilter Drogenhändler scheitert mit Klage gegen Anom-Handy-Daten vor Verfassungsgericht

Ein verurteilter Drogenhändler ist mit seiner letzten rechtlichen Klage gescheitert, nachdem er argumentiert hatte, dass verschlüsselte Nachrichten von Anom-Handys sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt hätten. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und urteilte, dass er nicht ausreichend dargelegt habe, wie die Daten seinen Fall beeinflusst hätten.

Der Fall geht auf die Operation Trojan Shield zurück, einen weltweiten Polizeieinsatz mit verschlüsselten Anom-Geräten. Diese Telefone leiteten heimlich Kopien der Nachrichten an einen iBot-Server weiter, die das FBI zunächst entschlüsselte. Rund 20 Millionen Nachrichten wurden in 16 Ländern abgefangen – ein schwerer Schlag gegen kriminelle Netzwerke.

Das Verfassungsgericht lehnte es ab, die Beschwerde des Mannes für eine vollständige Entscheidung anzunehmen. Sein Urteil bleibt zwar aufgehoben, doch die Entscheidung bestätigt, dass Anom-Daten weiterhin in künftigen Verfahren verwendet werden dürfen. Das Urteil schafft damit einen Präzedenzfall dafür, wie verschlüsselte Beweismittel nach deutschem Recht behandelt werden.