Wie man Politiker beleidigt – ohne vor Gericht zu landen

Admin User
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Eine Sammlung von Zwiebeln, Kartoffeln und Kohlsorten.

Wie man Politiker beleidigt – ohne vor Gericht zu landen

Beleidigungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt: Klassiker wie "Du Trottel!" oder "Schurke!" wirken heute fast harmlos. Doch moderne politische Sticheleien oder Tiervergleiche können nach wie vor vor Gericht landen. Roger "Flaming" Reisertsch, Jurist und Linguist mit Schwerpunkt Beleidigungsforschung, hat untersucht, wie neue Schimpfwörter funktionieren – und wie man Klageverfahren vermeidet.

In seinem aktuellen Buch listet Reisertsch über tausend Methoden auf, um aus Politikernamen Beleidigungen zu formen. Statt jemanden direkt als "Esel" oder "Schwein" zu beschimpfen – was Beleidigungsklagen oder gar Klagen von Tierschutzorganisationen wie PETA auslösen kann –, rät er zu politischen Anleihen. Das Buch nennt zwar keine konkreten Personen, erklärt aber, wie politische Begriffe als Waffen eingesetzt werden können. So gilt etwa die Abkürzung "NS" für "Nazischlampe" oder die Umkehrung zu "Schlampennazi" weiterhin als Beleidigung.

Das Werk bietet eine Anleitung, um Dampf abzulassen, ohne sich vor Gericht verantworten zu müssen. Wer Tierbezeichnungen durch politische Anspielungen ersetzt, umgeht das Risiko von Ehrverletzungsklagen. Doch Bußgelder und juristische Auseinandersetzungen bleiben eine reale Gefahr für alle, die ihre Worte unbedacht wählen.