Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Admin User
2 Min.
Bäume in der Nähe eines historischen Gebäudes mit einer Brücke.

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt

Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planänderungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.

18. Dezember 2025, 15:30 Uhr

Der Regierungspräsidium Freiburg hat die rechtliche Genehmigung für die zweite Gauchachtalbrücke an der B31 erteilt. Das seit über drei Jahrzehnten geplante, aber immer wieder verzögerte Projekt soll nun Unadingen und Döggingen verbinden. Die Entscheidung folgt auf umfangreiche Umweltprüfungen und einen Rechtsstreit, der frühere Vorbereitungen unterbrochen hatte.

Die Brücke war ursprünglich 1991 im Rahmen der Ortsumgehung Döggingen genehmigt worden, die 2002 fertiggestellt wurde. Der Bau der zweiten Gauchachtalbrücke kam jedoch nie über das Planungsstadium hinaus – bis jetzt. Eine Klage des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD) im Jahr 2022 stoppte die Ausschreibungen für Zufahrtsstraßen und Baustellenvorbereitungen und erzwang eine zusätzliche Prüfung.

Im Rahmen dieses Verfahrens führten die Behörden eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Zudem wurden Artenschutzgutachten erstellt und die Klimawirkungen des Projekts analysiert. Trotz Bedenken kam der Regierungspräsidium zu dem Schluss, dass die Umweltauswirkungen dem Bau nicht entgegenstehen. Die offizielle öffentliche Bekanntmachung wird aufgrund der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar veröffentlicht. Die Projektdokumente sind bereits auf der Website des Regierungspräsidiums einsehbar. Sollten keine weiteren rechtlichen Einsprüche erfolgen, kann das Vergabeverfahren wiederaufgenommen werden, sodass die Bauarbeiten beginnen können. Die Straßen- und Tiefbau GmbH wurde als verantwortliches Bauunternehmen benannt. Die Entscheidung bleibt jedoch vorläufig, bis mögliche Berufungen abgeklärt sind.

Die Genehmigung markiert einen wichtigen Schritt für die Brücke, deren Realisierung seit den 1990er-Jahren auf sich warten lässt. Falls keine rechtlichen Einwände mehr erhoben werden, wird der Regierungspräsidium mit der Vergabe der Bauverträge fortfahren. Der weitere Projektverlauf hängt vom Ausgang etwaiger noch ausstehender Klagen ab.