AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
22. Dezember 2025, 16:13 Uhr
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den sächsischen Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die im Jahr 2024 getroffene Entscheidung wurde Anfang 2025 von Gerichten bestätigt, nachdem die AfD mit ihren Klagen gescheitert war. Die Partei droht nun mit weiteren rechtlichen Schritten, sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und die vollständige Bewertung veröffentlicht werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den sächsischen AfD-Verband bereits 2024 als rechtsextrem eingestuft. Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Beschwerde der Partei zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Die AfD hatte zwar gegen die Entscheidung geklagt, verzichtete jedoch nach einer Niederlage im Eilverfahren auf eine vollständige Hauptverhandlung.
Die Partei kritisiert die Einstufung seit Langem als ungerechtfertigt und rechtlich fehlerhaft. Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, bezeichnete die Klassifizierung als „rechtlich nicht haltbar“ und warf dem Verfassungsschutz vor, Aussagen der Partei verdreht zu haben. Der Anwalt der AfD, Joachim M. Keiler, argumentierte, mehrdeutige Äußerungen müssten zugunsten der Meinungsfreiheit ausgelegt werden – ein Prinzip, das die Behörde seiner Ansicht nach ignoriert habe. Das Innenministerium verteidigte hingegen seine Position und verwies darauf, dass die Gerichte bereits zweimal zu seinen Gunsten entschieden hätten. Dennoch beharrt die AfD darauf, der Verfassungsschutz habe willkürlich gehandelt, indem er die vollständige Bewertung unter Verschluss halte. Die Partei verglich die Situation mit der Anklage eines Diebstahls, „ohne zu offenbaren, was gestohlen worden sein soll“. Nun kündigte die sächsische AfD an, klagen zu wollen, falls die Einstufung nicht zurückgenommen und der vollständige Bericht nicht veröffentlicht werde.
Der sächsische AfD-Landesverband bleibt auch nach zwei gerichtlichen Niederlagen als rechtsextrem eingestuft. Die Partei fordert weiterhin die Veröffentlichung der vollständigen Bewertung und droht mit weiteren juristischen Schritten. Der Streit unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und dem deutschen Verfassungsschutz bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen.

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