Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Online-Veröffentlichung
- Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Ein Gemeinderat in Baden-Württemberg hat Aktualisierungen der lokalen Steuersätze beschlossen, die Immobilienbesitzer, Hundehalter und Betreiber von Vergnügungsstätten betreffen. Die Änderungen wurden in einer Sitzung am 27. November 2025 finalisiert und treten ab Januar 2026 in Kraft. Die ersten Bescheide werden Anfang nächsten Jahres verschickt.
Mehrere Steuersätze wurden angepasst, wobei nicht alle Bereiche Erhöhungen verzeichnen. Die Grundsteuer B, die auf Wohn- und nichtlandwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, stieg von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe blieb hingegen unverändert bei 410 Prozent.
Für Hundehalter steigen die Gebühren: Der erste Hund kostet künftig 120 Euro pro Jahr, der zweite das Doppelte, und für drei oder mehr Hunde in einem Haushalt werden 360 Euro fällig. Eine Teilbefreiung bleibt für 50 Euro möglich. Auch Vergnügungsstätten sind von den Änderungen betroffen: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen werden nun mit 90 Euro besteuert, in Gaststätten oder Bars mit 45 Euro. Film- oder Videovorführungen in separaten Kabinen kosten 135 Euro, bei Open-Air-Veranstaltungen werden 16 Euro pro Quadratmeter berechnet. Die höchsten Abgaben gelten für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit – hier beträgt der Steuersatz 25 Prozent.
Die überarbeitete Satzung ist auf der offiziellen Website der Stadt unter „Startseite – Informationen – Bekanntmachungen“ einsehbar. Alle Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft; die ersten Bescheide gehen im Januar an die Betroffenen.
Die neuen Steuersätze gelten ab Beginn des kommenden Jahres. Immobilienbesitzer, Hundehalter und Betreiber von Vergnügungsstätten sollten sich auf die Änderungen einstellen, da die ersten Rechnungen bereits im Januar verschickt werden. Die Entscheidung des Gemeinderats folgte einer Überprüfung Ende November – weitere Anpassungen sind nicht zu erwarten.

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg
Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Internetpräsenz

Rural Peak: Förderung für Unternehmen im Breisgau-Hochschwarzwald
Neue Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen im Breisgau-Hochschwarzwald: Der Bundesstaat Baden-Württemberg ruft die aktuelle Runde des Rural Peak-Programms auf. Klein- und mittelständische Unternehmen in ländlichen Gebieten werden besonders unterstützt. Laut der Bezirksverwaltung sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen, förderungswürdig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt







