BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Anschlussgebühren

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Ein Tisch mit Monitoren, die Daten von elektrischen Geräten anzeigen.

BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Anschlussgebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Netzbetreiber Anschlussgebühren für alle stationären Batteriespeichersysteme erheben dürfen. Damit hebt das Gericht ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf und folgt einer Revision des Energieunternehmens Kyon Energy. Branchenverbände zeigen sich besorgt über die finanziellen und betrieblichen Auswirkungen auf Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage von Kyon Energy gegen die Erhebung von Netzentgelten für seine großtechnischen Batteriespeicher. Das Unternehmen argumentierte, dass diese Systeme nicht wie typische Endverbraucher fungieren, sondern durch die Speicherung und Abgabe von Überschussstrom die Netzstabilität unterstützen. Der BGH wies die Revision jedoch zurück und bestätigte, dass Speicherbetreiber unabhängig von ihrer Rolle im Energienetz Anschlussgebühren zahlen müssen.

Der Bundesverband Energiespeicher kritisierte das Urteil scharf und bemängelte, dass Speichersysteme damit ungerechtfertigt als Endverbraucher behandelt werden. Diese Einstufung erschwere den Aufbau eines flexiblen, auf erneuerbaren Energien basierenden Systems, warnte der Verband. Gleichzeitig räumte er ein, dass die Entscheidung zwar Rechtssicherheit schaffe, forderte aber politische Maßnahmen, um die Regulierung an die Anforderungen der modernen Energiewirtschaft anzupassen. Juristen sehen die Auswirkungen des Urteils ambivalent: Simon Groneberg, Anwalt bei der Kanzlei McDermott Will & Emery, bezeichnete es als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit, der jedoch durch die zusätzlichen Gebühren die Projektkosten erhöhe. Unklar bleibt, wie die Entscheidung in der Praxis umgesetzt wird, da über 850 Verteilnetzbetreiber in Deutschland sie unterschiedlich auslegen könnten. Kyon Energy betonte, dass sich die vollen Konsequenzen erst zeigen werden, sobald der BGH seine detaillierte Begründung veröffentlicht.

Das Urteil hat Auswirkungen auf die Investitionssicherheit und Planung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in ganz Deutschland. Zudem wirft es Fragen auf, wie die Bundesnetzagentur künftig ihren Ermessensspielraum in ähnlichen Fällen nutzen wird. Mit den nun bestätigten Netzentgelten für Batteriespeicher stehen Betreiber und Politiker vor finanziellen und regulatorischen Herausforderungen.

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