Land fördert die Wiederverwendung von Bauteilen

Land fördert die Wiederverwendung von Bauteilen
Baden-Württemberg startet neue Förderinitiative für die Wiederverwendung von Baumaterialien
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Förderinitiative ins Leben gerufen, um Modellprojekte zu unterstützen, die Bauteile wiederverwenden. Das Programm stellt Entwicklern bis zu 500.000 Euro für die Wiederverwendung tragender Elemente wie Stahlträger, Holzbalken oder Betonfertigteile zur Verfügung. Sowohl private als auch öffentliche Antragsteller können bis Juni 2026 in zwei getrennten Ausschreibungsrunden ihre Vorschläge einreichen.
Die Förderprioritäten entsprechen der Landesstrategie „Bezahlbarer Wohnraum und innovatives Bauen“. Gefördert werden Projekte, die messbare Vorteile in Sachen Materialwiederverwendung und CO₂-Reduktion nachweisen. Erfolgreiche Anträge müssen bestehende Richtlinien wie DIN-SPECs einhalten und aufzeigen, wie ihre Methoden von anderen übernommen werden können.
Die Initiative stützt sich auf Forschungsergebnisse einer Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Ihre Arbeit mündete in den „Leitfaden zur Wiederverwendung tragender Bauteile im Stahl- und Holzbau“, der als Grundlage für das neue Förderprogramm dient. Zwar liegt der Fokus auf tragenden Elementen, doch werden auch Projekte unterstützt, die nichttragende Materialien für neue Zwecke wiederverwenden. Die erste Einreichungsfrist endet am 31. März 2026, die zweite am 30. Juni 2026. Bisher wurden keine konkreten Partner für das Forschungsvorhaben genannt, doch das Land strebt an, die Wiederverwendungspraxis flächendeckend in der Baubranche zu etablieren.
Die Initiative fördert Projekte, die Abfall reduzieren und Emissionen im Baugewerbe senken. Durch die Konzentration auf skalierbare Lösungen will Baden-Württemberg die Materialwiederverwendung zum Standard in der Bauwirtschaft machen. Entwickler haben nun bis Mitte 2026 Zeit, Förderanträge zu stellen.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg werden zukünftig nicht mehr in der Lage sein, E-Rezepte direkt mit der Krankenkasse und Papierrezepte über das Clearing-Zentrum auf Kosten der AOK zu begleichen. Die Abrechnung soll nur noch über einen Kanal möglich sein. Das Arzneimittelversorgungsabkommen (AVV) wird entsprechend bis zum 1. Januar 2026 über eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag angepasst. Details zur Vorauszahlung an die Clearing-Zentren wurden ebenfalls vereinbart.

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