Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

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Schüler in Schuluniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, wobei ein Mädchen in ein Mikrofon spricht, das auf einem Ständer steht; dahinter ist eine Umzäunung zu sehen, die mit einem Schopf bedeckt ist, der mit Luftballons geschmückt ist.

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Ein Gericht in Ludwigshafen hat entschieden, dass die Verpflichtung der Stadt, einen Betreuungsplatz bereitzustellen, mit dem Angebot eines Platzes endet. Der Richterspruch erfolgte nach einer Klage einer jungen Mutter, die wegen Verdienstausfällen während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita auf Schadensersatz geklagt hatte. Das Urteil macht deutlich, dass Eltern finanzielle Einbußen in dieser Zeit selbst tragen müssen.

Verhandelt wurde der Fall vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ludwigshafen. Eine Mutter hatte von der Stadt Entschädigung gefordert, nachdem sie Schwierigkeiten hatte, wieder arbeiten zu gehen, während sich ihr Kind an die Kita gewöhnte. Sie argumentierte, dass die Eingewöhnungsphase sie in finanzielle Not gebracht habe.

Das Gericht wies ihre Klage ab und begründete dies damit, dass das Sozialrecht diese Phase nicht abdecke. Laut Urteil endet die Pflicht der Stadt mit der Bereitstellung eines Kita-Platzes. Weitere Verzögerungen – etwa eine verlängerte Eingewöhnungszeit – lägen in der Verantwortung der Eltern.

Das bedeutet, dass Familien künftig selbst für entgangene Einnahmen aufkommen müssen, falls ihr Kind mehr Zeit für die Eingewöhnung benötigt. Die Entscheidung unterstreicht, dass Kommunen nicht für Verdienstausfälle haften, die über das initiale Platzangebot hinausgehen.

Der Richterspruch setzt klare Grenzen für die kommunalen Betreuungspflichten in Ludwigshafen. Eltern erhalten künftig keinen Ausgleich für entgangenes Einkommen mehr, sobald ein Platz zugesichert ist – selbst wenn die Übergangsphase länger dauert. Der Fall zeigt die finanzielle Belastung auf, der sich Familien während der frühen Kinderbetreuung gegenübersiehen können.