BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Admin User
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Eine Apotheken-Filiale mit einem vor dem Gebäude geparkten Fahrzeug und einem Gebäude im linken Eck.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Ab 2026 tritt in Baden-Württemberg eine neue Verordnung in Kraft, die die Abrechnung von Apotheken mit den Krankenkassen grundlegend ändert. Das System soll die Zahlungsabwicklung vereinfachen, indem alle Abrechnungen über einen einzigen Kanal abgewickelt werden müssen. Gleichzeitig erhalten Apotheken mehr Spielraum bei der Verwaltung von Rechnungen und Abschlagszahlungen.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in Baden-Württemberg E-Rezepte oder Papierrezepte nicht mehr direkt bei der AOK einreichen. Stattdessen müssen sie sich zwischen der Eigenabrechnung oder der Nutzung einer zentralen Abrechnungsstelle entscheiden. Sobald die Wahl getroffen wurde, müssen sämtliche Abrechnungen für diesen Monat ausschließlich über den gewählten Weg abgewickelt werden.

Die Aktualisierung des Arzneimittelversorgungsvertrags (AVV) setzt diese Änderung durch. Ab August 2026 dürfen Apotheken zudem bis zu drei Direktabrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen. Auch die Handhabung von Abschlagszahlungen ändert sich mit den neuen Regeln: Die Krankenkassen müssen künftig einen Vorschuss in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der Apotheke aus den letzten drei Monaten leisten. Diese Zahlung muss bis zum dritten Kalendertag eines jeden Monats bei der Abrechnungsstelle eingehen. Apotheken mit einem monatlichen Bruttoabrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können die Abschlagszahlungen direkt von der Krankenkasse erhalten, wobei Abrechnungsstellen bei Bedarf weiterhin frühere Auszahlungen anbieten können. Der verbleibende Restbetrag muss bis zum zehnten Kalendertag nach Erhalt der Rechnung durch die Krankenkasse oder deren beauftragte Stelle beglichen werden. Dies ersetzt das bisherige System, in dem die AOK ihre Vereinbarungen mit Abrechnungsdienstleistern zum 30. September 2023 gekündigt hatte.

Die Neuregelungen standardisieren die Abrechnungsprozesse für Apotheken in Baden-Württemberg und sorgen für klarere Fristen bei Vorschüssen und Ausgleichszahlungen. Durch die Zentralisierung der Abrechnung sollen Verzögerungen reduziert werden. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft und sind bis August 2026 vollständig umgesetzt.