Heiligabend in Stuttgart: Superm√§rkte mit verk√ľrzten √Ėffnungszeiten

Heiligabend in Stuttgart: Superm√§rkte mit verk√ľrzten √Ėffnungszeiten
Supermärkte in Stuttgart passen Öffnungszeiten an Heiligabend an
Am 24. Dezember änderten Supermärkte in Stuttgart ihre Öffnungszeiten, um Last-Minute-Weihnachtskäufern entgegenzukommen. Zwar öffnete keiner der Märkte früher als sonst, doch die meisten schlossen bereits am frühen Nachmittag ihre Türen. Die verkürzten Öffnungszeiten ergaben sich daraus, dass der Heiligabend auf einen Sonntag fiel – obwohl dieser in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist.
Netto gehörte zu den ersten Supermärkten, die Kunden empfingen, und öffnete bereits um 6:30 Uhr. Rewe folgte kurz darauf mit einer Öffnung um 7 Uhr. Beide Ketten sowie weitere Händler planten, spätestens um 14 Uhr zu schließen.
Aldi Süd, Kaufland und Lidl schlossen ihre Filialen in der Stadt um 13:30 Uhr. Bei Edeka gab es leichte Abweichungen: Einige Märkte machten zwischen 13:30 und 14 Uhr dicht. Die gestaffelten Schließzeiten ermöglichten es den Kunden, noch schnell die letzten weihnachtlichen Besorgungen zu erledigen. Am 25. und 26. Dezember blieben alle Supermärkte geschlossen – wie an Weihnachten und dem Zweiten Weihnachtstag üblich. Der reguläre Betrieb wurde am 27. Dezember wiederaufgenommen, sodass die Einwohner nach den Feiertagen wieder einkaufen konnten.
Die angepassten Öffnungszeiten stellten sicher, dass die Stuttgarter ihre Einkäufe vor den Weihnachtsfeiertagen erledigen konnten. Da kein Markt früher als gewohnt öffnete, mussten sich die Kunden auf die verkürzten Nachmittagsstunden verlassen. Ab dem 27. Dezember kehren die Supermärkte zu ihren regulären Öffnungszeiten zurück.

Heiligabend in Stuttgart: Superm√§rkte mit verk√ľrzten √Ėffnungszeiten
Superm√§rkte in Stuttgart haben an Heiligabend verk√ľrzte √Ėffnungszeiten. Kunden k√∂nnen bis 14 Uhr einkaufen. Betroffen sind Rewe, Edeka, Aldi, Kaufland, Lidl und Netto.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg werden zukünftig nicht mehr in der Lage sein, E-Rezepte direkt mit der Krankenkasse und Papierrezepte über das Clearing-Zentrum auf Kosten der AOK zu begleichen. Die Abrechnung soll nur noch über einen Kanal möglich sein. Das Arzneimittelversorgungsabkommen (AVV) wird entsprechend bis zum 1. Januar 2026 über eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag angepasst. Details zur Vorauszahlung an die Clearing-Zentren wurden ebenfalls vereinbart.

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